Skip to main content

Häufig gestellte Fragen zur TI-Anbindung für Heilmittelerbringer

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein wichtiger Schritt für Heilmittelerbringer auf dem Weg zur digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. Gleichzeitig entstehen dabei häufig Fragen zu Voraussetzungen, Fristen, Kosten, Förderung und den technischen Anforderungen.

In unseren FAQs finden Sie kompakte und verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die TI-Anbindung mit I-Motion. Erfahren Sie, welche Komponenten benötigt werden, welche Vorteile die TI für Ihre Einrichtung bietet und wie Sie von der staatlichen Förderung profitieren können.

Die TI-Anbindung für Heilmittelerbringer muss bis zum 01.10.27 erfolgt sein.

    Für die TI-Anbindung werden folgende Komponenten benötigt:
  • TI-Gateway (im I-Motion TI as a Service Vertrag enthalten)
  • Stationäres Kartenlesegerät (im I-Motion TI as a Service Vertrag enthalten)
  • eHBA (Beantragung und Bereitstellung erfolgen durch den Kunde)
  • SMC-B (Beantragung und Bereitstellung erfolgen durch den Kunde)
  • KIM (im I-Motion TI as a Service Vertrag enthalten)

Als Vorlauf sollten mindestens 3 Monate eingeplant werden.

Hierfür müssen einige vorbereitende Schritte erfolgen. Für die Einrichtung werden ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) sowie eine Institutionsausweis-Karte (SMC-B) benötigt.

Beide Karten müssen vorliegen, damit die TI eingerichtet werden kann.

Bei I-Motion erhalten Sie die Telematikinfrastruktur als TI as a Service für 119,00 € netto pro Monat (141,61 € brutto).

Im monatlichen Preis enthalten sind:

  • die TI-Anbindung Software TI-Gateway
  • ein stationäres Kartenterminal
  • ein KIM-Postfach

Zusätzlich fallen Kosten für den eHBA und die SMC-B an.


Weitere optionale Leistungen:

  • Jedes zusätzliche stationäre Kartenlesegerät: 8,90 € netto pro Monat zzgl. der einmaligen Anschaffungskosten für das Gerät (gemäß Antrag)
  • Jede weitere KIM-E-Mail-Adresse: 6,55 € netto pro Monat

TI as a Service bedeutet für Sie einen monatlichen Festpreis.

Sie erhalten einen TI-Anschluss, der über ein TI-Gateway bereitgestellt wird und Ihrem Primärsystem bzw. Ihrer Software den Zugang zu den jeweils verfügbaren TI-Anwendungen ermöglicht.

Diese werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt und technisch stets auf dem aktuellen Stand gehalten.


Unsere Leistungen umfassen:

  • Bereitstellung und Betrieb des TI-Zugangs über ein TI-Gateway
  • Kontinuierlicher Betrieb und technische Verwaltung der TI-Anbindung
  • Automatische Updates und laufende Anpassung an gesetzliche TI-Anforderungen
  • Einbindung der zentralen TI-Anwendungen wie z.B.: KIM

Die TI-Anbindung bietet im Heilmittelbereich mehrere praktische Mehrwerte:

  • Schnellere und sichere Kommunikation mit Arztpraxen und anderen Leistungserbringern
  • Vereinfachter Austausch medizinischer Informationen über KIM
  • Reduzierter Verwaltungsaufwand durch digitale Prozesse statt Fax und Papier
  • Zugriff auf relevante Patientendaten, z. B. über die elektronische Patientenakte (ePA) – sofern freigegeben
  • Verbesserte Abstimmung mit verordnenden Ärzten und damit effizientere Therapieprozesse

Die Höhe der TI-Pauschale richtet sich nach der jeweiligen Berufsgruppe. Für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Hebammen sowie Pflegeeinrichtungen gelten teilweise unterschiedliche Finanzierungsregelungen und Erstattungsbeträge. Diese werden durch die jeweils zuständigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen festgelegt und regelmäßig angepasst. Maßgeblich ist daher stets die für die jeweilige Berufsgruppe aktuell gültige Regelung.


Ab dem 01.01.2026 beträgt die TI-Förderung für Physiotherapeuten 221,74 € (brutto) monatlich.
Für Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen beträgt die Förderung 215,70 € (brutto) monatlich.
Hebammen haben eine eigene Kostenvereinbarung (teilweise vollständiger Ausgleich, andere Struktur)
In der Pflege gibt es ein eigenes Finanzierungssystem über SGB XI / §380 SGB V-Übertragung

Die Förderung wird über das GKV-Antragsportal beantragt.


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Anschluss an die TI
  • Pflichtkomponenten vorhanden
  • Nachweise im GKV-Portal erbracht

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personalisierte Smartcard im Scheckkartenformat für Angehörige der Heilberufe in Deutschland. Er dient als digitaler Ausweis sowie als personenbezogenes Identitäts- und Signaturmittel innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). Damit ermöglicht er die eindeutige Identifikation und wird benötigt, um TI-Anwendungen wie

  • das Abrufen bzw. die Bearbeitung von E-Heilmittelverordnungen ab Zulassung
  • die Einsicht in die elektronische Patientenakte (ePA) (je nach Berechtigung des Patienten)

sicher zu nutzen.

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist der elektronische Praxis- bzw. Institutionsausweis im deutschen Gesundheitswesen.

Sie dient als Schlüssel, um Einrichtungen sicher an die Telematikinfrastruktur anzubinden.

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht Heilmittelerbringern eine sichere, digitale und verbindliche Kommunikation mit Ärzten und anderen Akteuren im Gesundheitswesen – direkt über die Telematikinfrastruktur.

KIM ist in die Telematikinfrastruktur integriert sowie Ende-zu-Ende verschlüsselt und signiert.

eGBR steht für Elektronisches Gesundheitsberuferegister.

Es handelt sich um eine zentrale Stelle der Bundesländer, die bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die SMC-B werden in einem mehrstufigen Verfahren beantragt:

  1. Registrierung
    Die Beantragung erfolgt über das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR).

    2. Prüfung der Berechtigung
    Das eGBR prüft, ob eine gültige Berufsberechtigung vorliegt.

    3. Bestellung beim Anbieter
    Nach erfolgreicher Prüfung können eHBA und SMC-B bei einem zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter (medisign eHBA, medisign SMC-B) bestellt werden.


Hinweis: Der eHBA muss zuerst beantragt werden, da er für die Beantragung der SMC-B Karte erforderlich ist.

Es wird mindestens ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) pro Einrichtung benötigt.

Mehrere eHBAs werden nur benötigt, wenn in einer Praxis/Einrichtung mehrere Heilberufler eigenständig TI-Anwendungen nutzen, da der eHBA immer personenbezogen und nicht übertragbar ist.

Für die Anbindung an die TI und zur vollen TI-Förderung reicht ein Kartenlesegerät aus.

Je nach internen Abläufen Ihrer Einrichtung kann es jedoch sinnvoll sein, zusätzliche Kartenlesegeräte anzuschaffen.

Nein.

Es wird nur eine SMC-B pro Einrichtung benötigt. Diese kann für mehrere Kartenterminals genutzt werden.

Für Heilmittelerbringer sind zum 01.10.2027 noch keine direkten gesetzlichen Schritte bei Nichteinhaltung definiert.

Aufgrund der Erfahrungen aus dem ärztlichen Bereich – dort gibt es bei fehlendem Anschluss Honorarkürzungen – ist jedoch davon auszugehen, dass vergleichbare Konsequenzen eingeführt werden könnten.

Die SMC-B kann von der verantwortlichen Person der Einrichtung (z. B. Inhaber:in oder Praxisleitung) oder von einer entsprechend bevollmächtigten Person im Namen der Einrichtung beantragt werden.

Die TI von I-Motion funktioniert mit jedem Primärsystem.

Nach der erfolgreichen Einrichtung der Telematikinfrastruktur entstehen keine zusätzlichen laufenden Kosten – es werden ausschließlich die vereinbarten monatlichen Gebühren berechnet.